Leistung gültig ab dem 1.1.2020 bis 31.12.2020:
Bei Bestehen des wirtschaftlich-rechtlichen Teils € 700 und weitere € 1.300 bei der Erlangung des Diploms.
Leitlinien für Tätigkeiten auf öffentlichen und privaten Baustellen und Arbeitsstätten
Derzeit sind die Beitragskriterien für 2021 noch nicht genehmigt worden.
Deswegen werden eingereichte Gesuche, die sich auf Leistungen im Jahr 2021 beziehen, noch nicht bearbeitet. Sobald die neuen Kriterien offiziell stehen, wird alles nachgeholt.
Leistungen gültig ab 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020:
Leistung gültig ab dem 1.1.2020 bis 31.12.2020:
Bei Bestehen des wirtschaftlich-rechtlichen Teils € 700 und weitere € 1.300 bei der Erlangung des Diploms.
Leistung gültig ab dem 1.1.2020 bis 31.12.2020:
Beitrag von jeweils € 5 pro Stunde bis zu einem Maximum von 40 Stunden für:
Achtung!
Direkte Verrechnung des oben angeführten Beitrags mit der Kursgebühr bei Mitgliedsbetrieben des LVH und der SHV und deshalb kein Ansuchen notwendig!
Alle anderen Betriebe können das Ansuchen per E-Mail (info@eba-bz.it) samt Rechnung und Kursdiplom einreichen.
Mit 1. Januar 2017 haben die Sozialpartner vereinbart, dass der Beitrag an regelmäßig einzahlenden Mitgliedsbetriebe für jede obligatorische Arztvisite Euro 25,00 brutto beträgt und von der BKSH-EBSA aufgebracht wird. Das Online-Ansuchen finden Sie unter diesem Link.
Leistung gültig ab dem 1.1.2020 bis 31.12.2020:
Ab dem 181ten Krankheitstag im Kalenderjahr (Jänner bis Dezember) für maximal 90 Tage:
dem Arbeiter € 15 für jeden Arbeitstag
dem Lehrling € 10 für jeden Arbeitstag
Leistung gültig ab dem 1.1.2020 bis 31.12.2020:
Einmaliger Gesamtbetrag in Höhe von € 1.100 für:
Leistung gültig ab dem 1.1.2017:
€ 1.000 nach 30 Jahren Betriebsangehörigkeit
€ 1.500 nach 40 Jahren Betriebsangehörigkeit
Leistung gültig ab dem 1.1.2020 bis 31.12.2020:
Einmaliger Beitrag 200 € bei Erlangung des Führerscheins B oder C für den/der Mitarbeiter/in, den/der Inhaber/in und den/der Gesellschafter/in.
Leistung gültig ab dem 1.1.2020 bis 31.12.2020:
Beitrag für die Einschreibegebühren der Kinder, die höchstens 14 Jahre alt sind (bis zum 15. Geburtstag) für:
Für die außerschulischen Tätigkeiten AB Frühjahr 2020 bitten wir Sie erst im Nachhinein, samt Einzahlungs- und Teilnahmebestätigung, anzusuchen.
Beitrag bis zu 40% der anfallenden Kosten bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 200 €, unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Leistungen bis zum 31.12.2019:
Ansuchen müssen innerhalb 6 Monaten gestellt werden. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt über den Arbeitgeber. Die anfallenden Steuern werden über den Lohnstreifen eingehoben.
Leistungen ab dem 1.1.2020 bis zum 31.12.2020:
Ansuchen müssen innerhalb 12 Monate gestellt werden. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt über den Arbeitgeber. Die anfallenden Steuern werden über den Lohnstreifen eingehoben.