Leistungen

Hier findest du die Leistungen der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk, unterteilt für FirmeninhaberInnen, GesellschafterInnen und mitarbeitende Familienmitglieder einerseits, Lohnabhängige andrerseits.

Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu dürfen, ist es unabdingbare Voraussetzung, dass das Unternehmen mit der Beitragszahlung in Ordnung ist.

Unternehmen
Lohnabhängige

Kriterien für die Leistungen der BKH-EBA 2022-2023

Die vier Gewerkschaftsbünde und die zwei Handwerkerverbände Südtirols haben das Abkommen unterzeichnet, das die Leistungen der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk zugunsten der ArbeitnehmerInnen und der Unternehmen für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2023 festlegt. Die meisten Leistungen wurden im selben Ausmaß wie im Vorjahr beibehalten.

Neuigkeiten gibt es in den Kapiteln „Berufliche Aus- und Weiterbildung“ und „Unterstützung der Familie“: 

  • Es gibt einen Beitrag von 200,00 Euro für alle Lehrlinge, die das erste Schuljahr mit Erfolg abschließen.
  • Dann gibt es Beiträge für Lehrlinge (200,00 €) aller Schuljahre, die in einem für ihr Geschlecht untypischen Beruf arbeiten.
  • Für den Meistertitel in einem für das eigene Geschlecht untypischen Beruf ist eine Verdoppelung des ordentlichen Beitrages vorgesehen.
  • Zur Unterstützung der Elternschaft sind nun auch Beiträge für die Spesen von Kindergärten und Tagesmütter vorgesehen.